Wie bekannt wurde, ist vergangenen Freitag ein Initiativantrag eingebracht worden, der eine Ausdehnung der NoVA auch für Kleintransporteure.
Die Kollektivvertragslöhne für die Beschäftigten im Kleintransportgewerbe wurden per 1.1. 2019 entsprechend der Sozialpartnereinigung für 1.500 Euro KV-Mindestlohn in der Branche bis 2020 erneut um bis zu 5 Prozent angehoben.