
Ab dem 1. Juli 2026 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die den Einbau von intelligenten Fahrtenschreibern, dem sogenannten Smart Tacho 2, in leichten Nutzfahrzeugen im gewerblichen grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr vorschreibt. Dies betrifft sowohl Neufahrzeuge als auch bereits bestehende Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen. Fahrzeugkombinationen, die dieses Gewicht überschreiten, sind ebenfalls betroffen.
Gemäß der EU-Verordnung 165/2014 müssen alle Unternehmen ihre Fahrer vor der Inbetriebnahme des Smart Tacho 2 schulen lassen.
„Wer die Schulungspflicht ignoriert, riskiert empfindliche Strafzahlungen.“
Hermann Wirrer, Chefinstruktor für Nutzfahrzeuge bei der ÖAMTC Fahrtechnik
Die ÖAMTC Fahrtechnik bietet diesbezüglich spezialisierte Trainings an, um die korrekte Bedienung des Geräts sicherzustellen und Bedienungsfehler zu minimieren.
Nicht alle Transporte unterliegen der neuen Regelung. Reiner Güterverkehr innerhalb Österreichs bleibt von der Tachographenpflicht verschont, sofern keine Güter ins Ausland gebracht werden. Auch die sogenannte Handwerkerbefreiung hat Bestand, solange Fahrten im Umkreis von 100 km um den Unternehmenssitz erfolgen und der Hauptdienstleistung dienen. Grenzüberschreitender Werkverkehr ist allerdings von der Befreiung ausgenommen.
Die „Schulung digitales Kontrollgerät“ ist ein halbtägiges Programm, das speziell auf die Bedürfnisse der Unternehmen abgestimmt ist. Es findet entweder in einem ÖAMTC Fahrtechnik Zentrum oder direkt am Unternehmensstandort statt und ist für Gruppen von bis zu 15 Teilnehmern konzipiert.
