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Ein Fahrer zieht vor Gericht

Herne/Waltrop. Die fristlose Kündigung des Berufskraftfahrers Marcel Graf durch ein Transportunternehmen in NRW beschäftigt derzeit das Arbeitsgericht in Herne. Während ein erstes Verfahren zur einstweiligen Verfügung bereits abgeschlossen ist, wird die zentrale Frage zur Rechtmäßigkeit der Kündigung in einem Hauptverfahren am 23. Juli 2025 verhandelt. Beide Parteien schildern den Fall aus deutlich unterschiedlichen Perspektiven.

Hauptverhandlung steht bevor

Am 5. Mai 2025 fand vor dem Arbeitsgericht Herne ein erster Gütetermin statt. Die Verhandlung blieb ergebnislos, sodass das Verfahren in eine neue Runde geht. Das Hauptverfahren ist für den 23. Juli 2025 angesetzt. An diesem Tag sollen laut Aussagen von Marcel Graf mehrere Zeugen, darunter Polizeibeamte und ehemalige Kollegen, gehört werden.

Bereits zuvor, am 8. Mai 2025, wurde ein Verfügungsverfahren vom Gericht abgelehnt. Laut Arbeitgeber bedeutet dies, dass die fristlose Kündigung zumindest nicht offensichtlich falsch oder ungültig sei. Eine endgültige rechtliche Bewertung steht jedoch noch aus.

Aus der Sicht des Unternehmens

Nach Angaben des Unternehmens sei Herr Graf nicht aufgrund von offenen Lohnforderungen oder Vertragsverstößen gegen das Unternehmen vorgegangen. Stattdessen wird von Arbeitgeberseite behauptet, Graf habe seine Weiterfahrt an die Zusicherung einer Zahlung geknüpft. Das Unternehmen interpretiert dies als Erpressungsversuch.

Zudem erklärt der Arbeitgeber, man habe stets eine einvernehmliche Lösung angestrebt und Herrn Graf einen Aufhebungsvertrag angeboten, der seiner Ansicht nach vorteilhafter gewesen wäre, als das zu erwartende Ergebnis eines gerichtlichen Urteils. Weitere Details möchte das Unternehmen mit Verweis auf das laufende Verfahren derzeit nicht öffentlich machen.

Aus der Sicht von Marcel Graf

Marcel Graf schildert den Verlauf seiner Beschäftigung bei dem Transportunternehmen anders. Er war laut eigenen Angaben vom 15. November 2020 bis zum 14. März 2025 als Berufskraftfahrer angestellt. Im Dezember 2024 kündigte er öffentlich an, einen Betriebsrat gründen zu wollen. In der Folge sei es mehrfach zu Polizeikontrollen gekommen, bei denen sein LKW wegen erheblicher technischer Mängel stillgelegt wurde. Graf behauptet, trotz dieser Mängel zum Weiterfahren gedrängt worden zu sein.

Am 13. März 2025, zwei Tage vor seiner Kündigung, sei er erneut zu einem Transport ohne offizielle Genehmigung angewiesen worden. Am 14. März habe ihm sein Arbeitgeber schließlich fristlos gekündigt.

Im Anschluss habe Graf eine Kündigungsschutzklage eingereicht, in der er auch ausstehende Lohnzahlungen und eine mögliche Abfindung thematisiert. Darüber hinaus seien laut Graf in der Folgezeit Drohungen gegen ihn über eine betriebsinterne Messenger-Gruppe ausgesprochen worden. Zwei Kollegen, die sich in dieser Gruppe abfällig über ihn geäußert hätten, seien per einstweiliger Verfügung auf Abstand verpflichtet worden. Zudem habe er den Arbeitgeber wegen unterlassener Maßnahmen angezeigt. 

Marcels Anwalt, Karl Ronald Neumann, bekannt als der Trucker Anwalt, zeigt sich zuversichtlich. In den sozialen Medien hatte ein Pressebericht zur Gerichtsverhandlung vom 5. Mai 2025 große Aufmerksamkeit erregt. Die nächste Verhandlung ist für den 23. Juli 2025 angesetzt. Bis dahin bleibt offen, wie das Gericht die unterschiedlichen Darstellungen bewerten wird.

13.05.2025

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