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Österreichs Nord-Süd- Sperren sind illegal

Die Europäische Kommission hat ihre offizielle Antwort auf eine Beschwerde der italienischen Regierung veröffentlicht und dabei mehrere Verstöße Österreichs gegen das EU-Recht klar dargelegt. Wie vom gewerblichen Straßengüterverkehrssektor wiederholt betont, behindern mehrere von Österreich verhängte Verkehrsverbote für schwere Nutzfahrzeuge die freie Warenbewegung auf der Straße durch einen der wichtigsten Handelswege und verstoßen gegen EU-Recht.

IRU begrüßt die Stellungnahme

Die Internationale Straßentransport-Union (IRU) begrüßt die begründete Stellungnahme der Europäischen Kommission zur Beschwerde Italiens gegen die österreichischen Verkehrsverbote für schwere Nutzfahrzeuge. In der Stellungnahme wurden Verstöße gegen die Artikel 34 und 35 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) klar festgestellt. Diese Artikel erlauben es den Mitgliedstaaten nicht, mengenmäßige Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten zu verhängen.

„Die Stellungnahme der Europäischen Kommission zu den österreichischen Verkehrsverboten ist glasklar. Wir gratulieren Italien zu seiner großartigen Initiative, gegen diese Missbräuche vorzugehen und diesen wichtigen Handelskorridor offen zu halten.“

Raluca Marian, IRU-Direktorin für EU-Advocacy

Alle sind gespannt wie es weitergeht

Dies war jedoch erst der Anfang. Die IRU, ihre Mitglieder und die gesamte europäische Straßengüterverkehrs- und Logistikbranche sind gespannt, welche Schritte Italien und vor allem die Kommission unternehmen werden, um die festgestellten Verstöße zu beheben. Nachdem langjährige Verhandlungen auf Regierungsebene sich als erfolglos bewiesen haben, braucht es jetzt Maßnahmen. Mit dieser wertvollen Bestätigung in den Händen erwartet die IRU, dass Italien mit Unterstützung der Europäischen Kommission weiter vor dem Gerichtshof kämpft.

Die begründete Stellungnahme liefert eine klare Bestätigung der Unvereinbarkeit der österreichischen Verkehrsverbote mit den Bestimmungen des AEUV. Dieses Anliegen wurde in den letzten Jahren mehrfach von der IRU und mehreren nationalen Straßengüterverkehrsverbänden vorgebracht, ohne dass die Europäische Kommission bisher zufriedenstellend reagiert hätte.

Die österreichischen Verbote stellen erhebliche Handelshemmnisse zwischen Italien und anderen Mitgliedstaaten dar, einschließlich des Handels mit wichtigen landwirtschaftlichen Produkten, was Italien zum Handeln veranlasste.

16.05.2024

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