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Autobahn GmbH testet „digitalen Beifahrer“

Bei der zweiten Sitzung zum Thema Großraum- und Schwertransporte (GST) am 19. Februar 2024 informierte Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär im deutschen Bundesverkehrsministerium (BMDV), über den Stand der Dinge seit der ersten Sitzung, die im Mai 2023 stattfand. Es nahmen Vertreter der Logistik- und Baubranche teil. Luksic verkündete, dass am 1. März ein Pilotprojekt der Autobahn GmbH beginnt, in dem ein "digitaler Beifahrer" getestet werden soll. Dieser intelligente Bordcomputer für Navigation und Kommunikation soll deutschlandweit eingeführt werden und ermöglicht es, auf eine zusätzliche Begleitperson zu verzichten.

Antragsfahren vereinfachen

Die digitale Bereitstellung der Fahrauflagen für die Fahrzeugnavigation wird bereits in einigen Bundesländern getestet, und auch das Bundesunternehmen beteiligt sich an diesem Testlauf. Zudem konnten die Anhörverfahren für GST beschleunigt werden. Gelungen sei dies durch eine stärkere Automatisierung.

Im Dezember hat die Autobahn GmbH die schrittweise Einführung des eigens entwickelten Prüftools "GST.Autobahn" abgeschlossen, das eine automatisierte Fahrwegprüfung hinsichtlich Statik, Geometrie und Baustellen ermöglicht. Die Bearbeitung auf Bundesebene erfolge nun tagesaktuell. Obwohl der Bund keinen direkten Einfluss auf die Bearbeitungsdauer in den federführenden Ländern hat, steht man in engem Austausch, um die Verfahren weiter zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Als nächsten Schritt plant die Autobahn GmbH bis Mitte des Jahres, die Auflagen im Bescheid automatisiert fahrtwegchronologisch zu bündeln, was zu einem deutlich kompakteren und übersichtlicheren Genehmigungsbescheid führen soll. Des Weiteren ist im Herbst 2023 die Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung in Kraft getreten, die künftig die Transportbegleitung durch private Beliehene anstelle der Polizei ermöglicht. Das BMDV begleitet den Umsetzungsprozess, und einige Länder planen, bis Ende 2024 erste Transportbegleiter auszubilden.

Einheitliche Gestaltung 

Das Bundesministerium plant weitere Maßnahmen zur einheitlichen Gestaltung. Dies umfasst die Überarbeitung der Richtlinie für das Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von GST (RGST), mit dem Ziel, bundesweit einheitliche Auflagen zu schaffen. Im Rahmen der Genehmigungen wird auch geprüft, ob größere Toleranzen bei der Unterschreitung von Abmessungen und Gewichten ermöglicht werden können. Bisher sind solche Abweichungen vom genehmigten Bescheid nur in begrenztem Umfang möglich. Eine weitere Initiative betrifft die Verbesserung des digitalen Verfahrensmanagements VEMAGS, mit dem Ministeriumsziel einer vollständig digitalen und medienbruchfreien Bearbeitung der VEMAGS-Anträge.

21.02.2024

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