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Verkehrs-Neuerungen 2024

Ab 2024 werden in Österreich einige Veränderungen für Verkehrsteilnehmer durchgesetzt. Aufgrund der aktuellen und geplanten Steueränderungen beim Autokauf wird empfohlen, verstärkt auf Fahrzeuge mit niedrigen CO2-Emissionen und damit einem geringeren Verbrauch zu achten. 

CO2-Bepreisung steigt wieder

Es steht eine Erhöhung der Spritpreise durch CO2-Bepreisung bevor, wobei ein Klimabonus zur Entlastung vorgesehen ist. Die CO2-Bepreisung, die seit Oktober 2022 gilt, wird ab Anfang 2024 weiter ansteigen. Nachdem sie 2023 aufgrund stark gestiegener Energiepreise mit 32,5 Euro je Tonne niedriger ausfiel als geplant, wird der Preis 2024 gesetzlich auf 45 Euro pro Tonne steigen. Dadurch erhöht sich der Preis an der Zapfsäule inklusive Umsatzsteuer um insgesamt 13,5 Cent je Liter Diesel und 12,3 Cent je Liter Benzin, was einer Erhöhung um 3,7 bzw. 3,4 Cent je Liter entspricht. Die genaue Höhe des regionalen Klimabonus zur Abfederung der zusätzlichen CO2-Bepreisung wird für 2024 noch festgelegt. Angesichts des Anstiegs der CO2-Bepreisung um 38 Prozent für Haushalte wird erwartet, dass die Politik auch eine entsprechend höhere Entlastung über den Klimabonus festlegt.

NoVA-Verschärfungen

Des Weiteren sind weitere Verschärfungen bei der NoVA (Normverbrauchsabgabe) geplant. Die NoVA, die unter anderem für Neufahrzeuge zu zahlen ist, steigt ab dem Jahreswechsel für alle neuen Pkw, die mehr als 99 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen. Dies bedeutet eine Erhöhung für sämtliche Benzin- und Diesel-Pkw, unabhängig von ihrer Größe oder Art, ab dem Jahreswechsel. Ein Neuwagen der unteren Mittelklasse um rund 30.000 Euro wird dadurch um 300 Euro teurer. Nur bestimmte Hybrid- und vor allem Plug-In-Hybride sowie Elektroautos, für die weiterhin keine NoVA anfällt, sind von dieser Erhöhung ausgenommen.

Außerdem wird es für Fahrzeuge, die mehr als rund 5,9 Liter Diesel oder rund 6,7 Liter Benzin verbrauchen, zusätzliche Kosten geben. Ab 2024 sind für jedes Gramm CO2 je Kilometer über 155 Gramm 80 Euro zu bezahlen. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass für jeden Liter zusätzlichen Normverbrauchs etwa 2.000 Euro mehr für den Neuwagen zu entrichten sind. Des Weiteren wird der maximale Steuersatz für den Prozentsatz der NoVA bei Pkw ab Jahresbeginn auf 80 Prozent angehoben (2023: 70 Prozent), was jedoch nur wenige Sportwagen betrifft.

Auch für Klein-Lkw, Quads und Motorräder wird es teurer: Bei Klein-Lkw gibt es jährliche Anpassungen, jedoch erst ab höheren Emissionswerten als bei Pkw. Bei Motorrädern über 125 ccm steigt 2024 erstmals automatisch die NoVA, da der CO2-Abzugsbetrag in der Berechnungsformel um den Wert 2 sinkt. Für ein durchschnittliches Motorrad mit 100 g/km CO2-Emissionen steigt die NoVA um einen Prozentpunkt. Motorräder bis 125 ccm bleiben weiterhin befreit. 

Verschärfungen auch bei der mVST

Hinsichtlich der motorbezogenen Versicherungssteuer (mVSt) treten ab dem 1. Januar 2024 Verschärfungen ein. Diese Steuer erhöht sich um 34,56 Euro pro Jahr für fast alle neu zugelassenen Autos. Lediglich sehr effiziente oder leistungsschwache Fahrzeuge unterliegen entweder einer geringeren oder keiner Steuererhöhung. Bestehende Fahrzeughalter sind von dieser Änderung nicht betroffen. Es wird empfohlen, vor dem Kauf eines Autos, ob neu oder gebraucht, die zu erwartende Steuer für das Fahrzeug auf www.oeamtc.at/mvst zu berechnen.

Verschärfung bei privater Dienstwagennutzung

Eine weitere Verschärfung betrifft die Sachbezugsbesteuerung bei der privaten Nutzung von Firmenfahrzeugen. Ab dem Jahr 2024 wird der Sachbezug für die private Nutzung von Firmenfahrzeugen erhöht, wenn die CO2-Emissionen die festgelegte Grenze überschreiten. Diese Änderung betrifft Fahrzeuge, die erstmals im Jahr 2024 zugelassen werden, wobei der CO2-Grenzwert auf 129 Gramm je Kilometer gesenkt wird. Bereits zuvor zugelassene Fahrzeuge unterliegen dem Grenzwert zum Zeitpunkt ihrer ersten Zulassung. Elektrofahrzeuge sind weiterhin von dieser Sachbezugsbesteuerung ausgenommen.

Positive Entwicklungen

Es gibt auch positive Entwicklungen, insbesondere für Nutzer von E-Firmenfahrzeugen: Laut einem Begutachtungsentwurf gibt es eine wesentliche Erleichterung beim Aufladen von Firmen-Elektrofahrzeugen zu Hause. Ab dem Jahresbeginn 2023 genügt es, wenn das Fahrzeug die Lademenge und den Ladeort aufzeichnet oder eine eigene Ladestation verwendet wird, die ausschließlich dem Firmenfahrzeug zugeordnet ist. Aufgrund der gestiegenen Strompreise ist ab 2024 ein steuerfreier Kostenersatz von 33,182 Cent/kWh möglich.

Zudem werden ab dem 1. Januar 2023 Leasingraten für Wallboxen, die Arbeitgeber für Arbeitnehmer übernehmen, unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Sofern die Anschaffungskosten 2.000 Euro nicht überschreiten, sind die Raten steuerfrei. Kosten über diesem Betrag unterliegen der Steuerpflicht.

Die Förderungen für Elektromobilität werden verlängert: Österreich investiert 2024 insgesamt 114,5 Millionen Euro in die Förderung von Elektromobilität. Diese Förderung setzt sich aus dem E-Mobilitätsbonus des Klimaschutzministeriums und dem Anteil der Auto- und Zweiradimporteure zusammen. Privatpersonen können beim Kauf eines Elektroautos bis zu 5.000 Euro und beim Kauf eines Elektromotorrads bis zu 2.300 Euro erhalten. Auch die private Ladeinfrastruktur wird unterstützt: Es werden bis zu 600 Euro für Wallboxen und Ladekabel gewährt. Errichter von Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern können bis zu 1.800 Euro erhalten. Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 30.000 Euro gefördert, während weitere 10 Millionen Euro für den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur in unterversorgten Gebieten bereitgestellt werden.

21.12.2023

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