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Aktuelle Wintervorschriften für Nfz-Reifen

Zur bevorstehenden Herbst- und Wintersaison hat Continental erneut die aktuellen Vorschriften für Winterreifen von Nutzfahrzeugen aus 38 Ländern zusammengestellt – einschließlich der Änderungen für den Winter 2023/2024. Die gesetzlichen Anforderungen an die Winterausrüstung für Lkw, Busse und Transporter werden in den Ländern unterschiedlich gehandhabt. Damit Flottenmanager, Bus- und Lkw-Fahrer einen klaren Überblick über die aktuellen Winterregeln in den Ländern haben, in denen ihre Fahrzeuge unterwegs sind, veröffentlicht Continental im Herbst die geltenden gesetzlichen Winterempfehlungen.

Unterschiede in den Wintervorschriften je nach Witterung

Es gibt Unterschiede in den Wintervorschriften je nach Witterung. In Ländern wie Großbritannien, Ungarn, den Niederlanden, Polen und Portugal besteht nach wie vor keine generelle Winterreifenpflicht für Nutzfahrzeuge. In Deutschland müssen Lkw ab 3,5 Tonnen 3PMSF-Reifen für ihre Lenk- und Antriebsachsen verwenden. In Italien wird die erforderliche Winterausrüstung auf einigen Straßen durch Verkehrsschilder angezeigt, während in Ländern wie Bulgarien und Lettland eine Mindestprofiltiefe vorgeschrieben ist. Skandinavische Länder wie Schweden schreiben vor, dass Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen Reifen mit dem 3PMSF- oder POR-Zeichen oder Spikereifen auf den Vorder- und Antriebsachsen verwenden müssen, da extreme Witterungsbedingungen herrschen. Die Verwendung von M+S-Reifen ist dort nur noch bis zum 30. November 2024 erlaubt.

Änderungen in Frankreich, Island, Kosovo und der Schweiz

Die aktuellen Bestimmungen für Deutschland sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben. Gleiches gilt für die wichtigen Transitländer sowie den Großteil der anderen Länder. Es gibt jedoch neue Aktualisierungen für Frankreich, Island, Kosovo und die Schweiz.

In Frankreich ist eine Winterausrüstung auf besonders gekennzeichneten Straßen jetzt vorgeschrieben. Vom 1. November bis zum 31. März müssen N1/N2/N3-Fahrzeuge mit Anhänger nach Ermessen der örtlichen Behörden mit abnehmbaren Gleitschutzvorrichtungen wie Schneeketten an mindestens zwei angetriebenen Rädern ausgestattet sein. N1/N2/N3-Fahrzeuge ohne Anhänger müssen hingegen mit 3PMSF-Winterreifen an mindestens zwei Rädern jeder Achse ausgerüstet sein. Busse des Typs M2/M3 müssen in Frankreich mit abnehmbaren Gleitschutzvorrichtungen an mindestens zwei Antriebsrädern oder mit 3PMSF-Winterreifen an der vorderen Lenkachse und mindestens zwei Antriebsrädern ausgestattet sein. Für bereits verwendete M+S-Reifen gilt eine Übergangsfrist bis November 2024. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 3,5 Tonnen dürfen von November bis März mit Spikereifen fahren, solange die Höchstgeschwindigkeit 90 km/h nicht überschreitet. Fahrzeuge, die mit Spikereifen ausgestattet sind, müssen in Frankreich mit einem Aufkleber gekennzeichnet sein. Der Einsatz von Spikereifen an Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen ist in Frankreich verboten.

In Island sind Winterreifen nicht zwingend vorgeschrieben. Im Zeitraum vom 1. November bis 14. April ist eine Mindestprofiltiefe von 3 Millimetern vorgeschrieben. Schneeketten sind verboten, wenn sie Schäden an den Straßen verursachen können. Die Benutzung von Reifen mit Spikes ist in Island in der Zeit vom 1. November bis 14. April zulässig.

Im Kosovo müssen Transportfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen vom 15. November bis zum 15. März Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung auf allen Rädern verwenden. Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern dürfen weitergefahren werden, sofern die Antriebsreifen mit Schneeketten ausgestattet sind. Busse und Transportfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen müssen Schneeketten oder Winterreifen (mit M+S-Kennzeichnung) auf den Antriebsrädern verwenden. Schneeketten dürfen auf den Antriebsrädern verwendet werden, während Spikereifen verboten sind.

Die Winterregeln der Schweiz wurden aktualisiert und erlauben nun den Einsatz von Schneeketten auf entsprechend beschilderten und geeigneten Straßen.

Bestimmungen in Österreich

Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t dürfen während des Zeitraumes 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis ausschließlich dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind. Alternativ zu Winterreifen ist es auch zulässig, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu verwenden. Dies gilt aber nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.

Reifenlinie Conti Scandinavia für ganzjährige Sicherheit

Die Reifenlinie Conti Scandinavia bietet ganzjährige Rundumsicherheit und zeichnet sich durch sichere Fahreigenschaften bei winterlichen Straßenverhältnissen aus. „Die optimierten Gummimischungen der Scandinavia-Reifenfamilie bieten viel Grip auf Schnee, Eis und Nässe, ohne Kompromisse bei Laufleistung, Verschleiß und Lebensdauer der Lauffläche einzugehen", erklärt Hinnerk Kaiser, Leiter der Reifenentwicklung Bus- und Lkw-Reifen bei Continental. Die Reifenlinie mit Reifen für alle Achspositionen setzt auf eine spezielle zweistufige Lamellentechnologie. Diese sorgt im Winter für ein sicheres Fahrverhalten und im Sommer für einen kraftstoffsparenden, optimierten Rollwiderstand bei gleichzeitig hoher Laufleistung. Beides wirkt sich direkt auf die Flotteneffizienz aus. „Durch den hohen Anteil an Naturkautschuk haben unsere Reifen einen geringeren Rollwiderstand und sind bei niedrigen Temperaturen ausreichend flexibel", sagt Entwicklungsleiter Hinnerk Kaiser. Zudem sind die Reifen vergleichsweise leise.

27.09.2023

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