Aufgrund coronabedingter Verzögerungen in den Lieferketten der Automobilindustrie soll die Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für bereits bestellte Nutzfahrzeuge erst im Mai 2022 fällig werden. Ein entsprechender Initiativantrag der Regierungsparteien hat der Finanzausschuss mehrheitlich angenommen.
Wegen Lieferengpässen soll die beschlossene Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Nutzfahrzeuge erst im Mai 2022 erfolgen, statt wie bisher geplant im November 2021. Darauf hat sich der Finanzausschuss mit breiter Mehrheit ausgesprochen. Nur die NEOS stimmten dagegen. Die NoVA wurde mit 1. Juli 2021 erhöht. Eine Übergangsfrist für Nutzfahrzeuge war bis 1. November geplant, soll nun aber bis 1. Mai 2022 verlängert werden. Damit wird jenen Unternehmen unter die Arme gegriffen, die ein Fahrzeug bereits bestellt haben, dieses aber noch nicht geliefert wurde. Der Kaufvertrag muss jedoch unverändert vor dem 1.6.2021 abgeschlossen worden sein
Aufgrund von akuten erheblichen Verzögerungen in den Lieferketten der Automobilindustrie, unter anderem bedingt durch die Corona-Krise, könnten derzeit Fahrzeugbestellvorgänge nicht mit der erforderlichen zeitlichen Sicherheit geplant und abgewickelt werden, begründete Andreas Ottenschläger (ÖVP) im Finanzausschuss die Erstreckung der Frist. Man wolle verhindern, dass die KäuferInnen unschuldig "zum Handkuss kommen" würden. Auch Hubert Fuchs (FPÖ), Elisabeth Götze (Grüne) sowie Kai Jan Krainer (SPÖ) sprachen sich für die Fristverlängerung aus