"Nach der expliziten Ausnahme des modernsten LKWs mit Verbrennungsmotor von der Investitionsprämie im Sommer folgt nun der nächste Rückschlag für die Transportbranche", kommentiert Günther Reder, Fachverbandsobmann für das Güterbeförderungsgewerbe in der Wirtschaftskammer Österreich, die Pläne zur NoVA.
Wie bekannt wurde, ist vergangenen Freitag ein Initiativantrag eingebracht worden, der eine Ausdehnung der NoVA auch für Kleintransporteure (Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg) vorsieht. Knapp 6200 Kleintransporteure österreichweit sind von dieser geplanten Verteuerung durch die NoVA Ausdehnung betroffen.
Ausgenommen von der NoVA sind künftig Elektrofahrzeuge sowie mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge. Doch im Nutzfahrzeugbereich sind diese Technologien derzeit noch nicht wirtschaftlich sinnvoll einsetzbar. "Aktuell gibt es noch keine passenden E-Fahrzeuge, außer für die Kurzstrecke. Aber hier ist der Preis nicht wettbewerbsfähig", so Reder.
Vor allem der Preiskampf innerhalb des Kleintransportgewerbes ist jetzt schon extrem groß und Gewinnspannen sind quasi nicht existent. Durch die Einbeziehung der Kleintransporteure in die NoVA kommt es zu einer weiteren Schwächung des Wirtschaftsstandort Österreichs, weil Unternehmen zusätzlich belastet werden. "Das entspricht nicht dem ursprünglichen Ansatz der Normverbrauchsabgabe, die mit 1.1.1992 an die Stelle der bis dahin gültig gewesenen 32%igen Luxus Umsatzsteuer, trat. Güterbeförderungsunternehmen benötigen ihre Fahrzeuge als Betriebs- bzw Arbeitsmittel. Als Luxus ist ein notwendiges Betriebsmittel wohl nicht zu sehen", kritisiert Reder.
"Vor allem trifft es eine Branche, in der ohnehin ein "mörderischer Verdrängungswettbewerb" stattfindet. Auch ein Ausflaggen durch die Nähe zu unseren Nachbarstaaten wird dadurch attraktiver," ist Katarina Pokorny, Obfrau der Fachgruppe der Wiener Kleintransporteure fassungslos.
Das bedeutet letztendlich einen Abfluss von Steuereinnahmen und einer generellen Einflussnahme auf die Branche. Da bisher bei Fahrzeugen bis 3,5t kein digitales Kontrollgerät verwendet werden muss, sind Kontrollen von illegalen Kabotagefahrten zudem schwer möglich.
"Da die NoVA beim Kauf von Neufahrzeugen zu entrichten ist, befürchten wir, dass Unternehmer künftig länger zuwarten, bis sie neue Fahrzeuge anschaffen. Anstatt in Fahrzeuge mit modernerer Technologie zu investieren, werden dann ältere KFZ länger in Betrieb sein. Das trägt nicht gerade zu einer besseren Klimabilanz bei", hält Reder abschließend fest.