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Ausnahmeregelung

Mit einem Erlass sind mit Montag 16.3. Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeitbestimmungen im Straßenverkehr angeordnet worden. Die Bestimmung sind nun vorerst für bis zu 30 Tage ausgesetzt um die Versorgung von Betrieben und Bevölkerung zu gewährleisten.

„Um in der aktuellen Krise die Verfügbarkeit von Lebensmitteln und medizinischen Gütern sicherzustellen, heben wir die Lenk- und Ruhezeitbestimmungen vorübergehend auf. Die Versorgung bleibt gewährleistet und etwaige Engpässe werden vermieden“, sagt Bundesministerin Leonore Gewessler. Somit gelten diese Regelungen nicht für Fahrzeuge, die für jene Transporte verwendet werden, um die allgemeine Versorgung weiterhin aufrecht zu erhalten.

Die Ausnahme gilt ab sofort und bis 14. April befristet im gesamten österreichischen Bundesgebiet. „Wir werden alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus treffen und befinden uns in guter Abstimmung mit den zuständigen Ministerien und Behörden. Für alle Menschen in Österreich ist die Versorgung mit Lebensmitteln und medizinischem Gütern gesichert“, so Gewessler. Die Fahrtauglichkeit der Lenkerinnen und Lenker ist selbstverständlich weiterhin sicherzustellen.

17.03.2020

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