Ein europaweit einzigartiger Anachronismus gehört endlich der Vergangenheit an und der Verkehrsfluß auf Autobahnen wird verbessert.
Mit der 65. KDV Novelle wurde die zulässige Geschwindigkeit für Langgutfuhren auf Autobahnen und Autostraßen neu geregelt. Die Höchstgeschwindigkeit für Langgutfuhren wurde von 70 km/h auf 80 km/h erhöht.
Langgutfuhren können damit mit dem sonstigen Verkehr auf Autobahnen gleichberechtigt mitfließen. Langgutfuhren sind damit im Verkehr gleich schnell unterwegs wie bereits 1. klassische Lkw bei herkömmlichen Fahrten von Nutzfahrzeugen, 2. Lkw mit Jahresdauergenehmigungen, die ihre Fahrzeug-Abmessungen und Grenzwerte geringfügig überschreiten oder 3. typische, größere Sondertransporte (mit Einzelgenehmigung für eine Route).