Zu den bisherigen Komponenten des digitalen Tachografen kommen ab 15.Juni zwei weitere Systeme hinzu – ein GNSS-Modul zur Ermittlung der Geoposition und ein DSRC-Modul zur Fernabfrage von Fahrtenschreiberdaten durch die Kontrollbehörden.
Kontrollorgane dürfen bei Straßenkontrollen von Fahrern von Lkw mit eingebautem Tachographen im Wege der Kontrolle des aktuellen Tages sowie der letzten 28 Tage keine Dokumente verlangen, mit denen die Abhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeuges nachgewiesen wird, wie Hotelrechnungen etc. Dies hat die EU-Kommission in einem informativen Schreiben an die IRU klargestellt.
Im Vergleich zu den alten Tachografenkarten speichert die neue Generation der Fahrerkarten über die automatische Standortbestimmung des Fahrzeugs per Satellit zusätzlich die folgenden Daten:
Eine weitere Neuerung ist der drahtlose Datenaustausch mit Kontrollbehörden bei Straßenkontrollen. Für eine Vorauswahl gegebenenfalls anzuhaltender und weitergehend zu kontrollierender Fahrzeuge werden folgende Daten automatisch übermittelt, ohne dass das Fahrzeug dazu angehalten werden muss: