Ab 20. Mai 2019 tritt die Richtlinie der EU in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden auch Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen von der technischen Unterwegskontrolle erfasst. Ziel ist, dass die Ladung so gesichert ist das der sichere Fahrbetrieb nicht beeinträchtigt wird und keine Gefährdung von Leben, Gesundheit, Sachwerten oder der Umwelt besteht. Jede vorgenommene Ladungssicherungskontrolle wird in ein europaweites Verkehrsunternehmensregister eingetragen. Je öfter Mängel bei einem Unternehmen festgestellt werden, je höher sind Geldstrafen zu bemessen. Die Strafen treffen nicht nur den Fahrer sondern auch den „Anordnungsbefugten“ des Unternehmens. Der Strafrahmen geht bis zum Entzug der Gewerbeberechtigung.
Sortimo hat mit der Fahrzeugeinrichtung SR5 ein komplett neues Laderaumkonzept umgesetzt. Dank SoboPro Böden und dem Ladungssicherungssystem ProSafe wurde Ladungssicherung in eine neue Welt getragen.
„Wir von Sortimo haben unsere Hausaufgaben gemacht und mit der Fahrzeugeinrichtung SR5 ein neues wegweisendes Ladungssicherungssystem umgesetzt. Somit helfen wir unseren Kunden, bei richtiger Nutzung unserer Systeme, ohne Beanstandung durch jede Unterwegskontrolle zu kommen“, Helmuth Schleinzer, Geschäftsführer Sortimo Österreich GmbH.