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Mindestlohn für Kleintransportgewerbe steigt

Für Beschäftigte im Kleintransportgewerbe geht es 2019 gehaltlich aufwärts. Die Kollektivvertragslöhne wurden per 1.1. 2019 erneut um bis zu 5 Prozent angehoben, ausgehend von der Sozialpartnereinigung für 1.500 Euro KV-Mindestlohn in der Branche. Das verkündete der Bundessekretär für den vida-Fachbereich Straße, Karl Delfs. 

Für Beschäftigte in der höchsten Lohngruppe, also 20 Jahre Betriebszugehörigkeit, bedeutet das eine Erhöhung des Einkommens um drei Prozent auf rund 1.498 Euro brutto. Bei Betriebszugehörigkeit von bis zu 5 Jahren, also der Gruppe mit Einstiegslohn, wurde der Fixbetrag von 65 Euro ausverhandelt, das bedeutet seit 2019 also 1.441 Euro für diese Berufsgruppe. Insgesamt entspricht das einer Lohnerhöhung von 5 Prozent

"Ab 1.1.2020 sind dann in allen fünf Lohngruppen für die Kleintransporteure 1.500 Euro KV-Bruttomindestlohn erreicht“, zeigt sich Delfs zufrieden. 

 

21.01.2019

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