Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite zu analysieren und stetig zu verbessern. Wenn Du fortfahrst, nehmen wir an, dass Du mit der Verwendung von Cookies auf 1truck.tv einverstanden bist. Du kannst den Analysedienst jederzeit deaktivieren. Weitere Informationen findest Du in unseren Datenschutzbedingungen.
VERSTANDEN
1Bus.tv Logo
Lupen Icon

Fahrverbote in Stuttgart

(c)Stuttgart-Marketing GmbH Achim Mende


Die seit 1. Januar 2019 in Stuttgart geltenden Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm 4 / IV und schlechter werfen in der Bevölkerung viele Fragen auf – insbesondere, was das Thema Ausnahmegenehmigungen betrifft. Handwerker, die mit ihren Fahrzeugen nach Stuttgart einfahren wollen, haben in der Landeshauptstadt freie Fahrt – und müssen dafür keine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Handwerker gehören zu den Verkehrsteilnehmern, die unter die allgemein gültigen Ausnahmen fallen. Denn: Fahrten mit Handwerkerfahrzeugen zu Kunden oder Baustellen gelten als geschäftsmäßiger Lieferverkehr, wenn sie als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeugen oder Material eingesetzt werden und unbedingt vor Ort sein müssen.

Handwerker, die trotz Ausnahmegenehmigung ihre alten Dieselfahrzeuge austauschen möchten, können sich bei der Handwerkskammer Region Stuttgart zum Thema Flottenerneuerung beraten lassen. Experten der Kammer aus dem Bereich Fuhrparkmanagement analysieren gemeinsam mit den Unternehmern den Einsatz ihrer Fahrzeuge, zeigen Kosteneinsparpotenziale auf und weisen auf Alternativen zum bisherigen Fahrzeugeinsatz hin.

18.01.2019

DAS MAGAZIN FÜR TRANSPORT MANAGER

Magazin Icon
1TRUCK – Das Truck of the Year Magazin!

Werkverkehr, Transportunternehmen, Logistiker, Speditionen, Busunternehmen - sie alle haben Ladung zu managen und Personen zu bewegen.

Genau für diese Spezialisten, die ihren Fuhrpark effizient organisieren müssen, ist 1TRUCK das perfekte Informationsmedium.

Mediadaten

Bestellung / Abo