(c)Stuttgart-Marketing GmbH Achim Mende
Die seit 1. Januar 2019 in Stuttgart geltenden Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm 4 / IV und schlechter werfen in der Bevölkerung viele Fragen auf – insbesondere, was das Thema Ausnahmegenehmigungen betrifft. Handwerker, die mit ihren Fahrzeugen nach Stuttgart einfahren wollen, haben in der Landeshauptstadt freie Fahrt – und müssen dafür keine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Handwerker gehören zu den Verkehrsteilnehmern, die unter die allgemein gültigen Ausnahmen fallen. Denn: Fahrten mit Handwerkerfahrzeugen zu Kunden oder Baustellen gelten als geschäftsmäßiger Lieferverkehr, wenn sie als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeugen oder Material eingesetzt werden und unbedingt vor Ort sein müssen.
Handwerker, die trotz Ausnahmegenehmigung ihre alten Dieselfahrzeuge austauschen möchten, können sich bei der Handwerkskammer Region Stuttgart zum Thema Flottenerneuerung beraten lassen. Experten der Kammer aus dem Bereich Fuhrparkmanagement analysieren gemeinsam mit den Unternehmern den Einsatz ihrer Fahrzeuge, zeigen Kosteneinsparpotenziale auf und weisen auf Alternativen zum bisherigen Fahrzeugeinsatz hin.