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Raststationen im Lockdown

Die Versorgung auf Österreichs Raststationen ist trotz Lockdown weiterhin gegeben. Foto: ASFINAG

Viele Lkw Fahrer haben uns während des letzten Lockdowns von der fehlenden Versorgung an Raststationen erzählt. Dieses Problem soll es im aktuellen Lockdown nicht mehr geben:

In Abstimmung mit Raststations- und Tankstellenbetreibern ermöglicht die ASFINAG auch während des aktuellen Corona-Lockdowns die Versorgungssicherheit an Autobahnen und Schnellstraßen. „Wir wenden alle zur Verfügung stehenden Ressourcen auf, um Österreich trotz der schwierigen Umstände in Bewegung zu halten. Unsere Verkehrsanalysen zeigen, dass trotz Lockdowns Verkehr, zwar spürbar reduziert, aber dennoch in umfangreichem Ausmaß unterwegs ist. Unsere Aufgabe besteht darin, diesen Kundinnen und Kunden bestmögliche Services zu bieten – für mehr Verkehrssicherheit und einer möglichst reibungslosen Gewährleistung der Versorgungsketten“, erklärt ASFINAG-Geschäftsführer Christian Ebner.

Das heißt im Klartext: Wie bereits im ersten Lockdown im Frühling bleiben weiterhin alle Rastplätze der ASFINAG geöffnet. Auf den Rastplätzen gilt die Verpflichtung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Plätze und Sanitäreinrichtungen wie WC und Duschen werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert, besonderes Augenmerk liegt dabei darauf, dass die Seifenspender aufgefüllt sind. An allen ASFINAG-Rastplätzen sind Kaffee- und Kaltgetränke in Automaten verfügbar, sodass auch hier das gewohnte durchgehende Service für Kundinnen und Kunden garantiert werden kann.

Auf den Raststationen mussten - entsprechend den aktuell geltenden Verordnungen seitens der Bundesregierung - wieder sämtliche Rasthäuser (Gastronomie) vorübergehend schließen. Manche Betreiber nutzen jedoch mittlerweile die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen Take-Away-Produkte an ihren Standorten anzubieten. Im Gegensatz dazu bleiben auf allen Autobahnen die Tankstellen mit den Shops inklusive deren Angebote für Take-Away-Produkte durchgehend geöffnet. Die ASFINAG weist trotz dieses Angebotes explizit darauf hin, dass die Verordnungen wie etwa Ausgangsbeschränkungen und die Hygienebestimmungen auch an Rasteinrichtungen unbedingt beachtet werden müssen.

Die ASFINAG Verkehrsanalyse verdeutlicht aktuell einen Rückgang des Verkehrs in der bisherigen Lockdown-Phase. Sie zeigt für die Ballungsräume Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck einen durchschnittlichen Rückgang von rund 30 Prozent beim Pkw-Verkehr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Im Gegensatz dazu ergibt die Analyse des Schwerverkehrs (Lkw über 3,5 Tonnen) eine leichte Steigerung in der Höhe von zwei Prozent der bundesweiten Fahrleistung in der abgelaufenen Woche gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Die ASFINAG gewährleistet in dieser Zeit gerade für den Lkw-Verkehr die Bereitstellung von Angeboten und Services an Rasteinrichtungen. „Das ist umso wichtiger, weil der Schwerverkehr die Versorgung trotz Lockdowns gewährleistet. Gerade für diese Fahrerinnen und Fahrer ist es auch weiterhin unerlässlich und wesentlich, dass Sanitäreinrichtungen und Einrichtungen zur Grundversorgung wie etwa Tankstellenshops zur Verfügung stehen“, so Ebner.
Für Tankstellen an jenen Schnellstraßen, über die hauptsächlich regionaler Verkehr abgewickelt wird, gibt es gesonderte Regelungen, die mit den Tankstellenbetreibern getroffen wurden. So ist es den Tankstellen dort erlaubt, den Betrieb während der Nachtstunden einzuschränken. Dabei ist aber seitens der Tankstellenbetreiber sicherzustellen, dass in der Zeit, in der der Betrieb eingestellt ist, gut gekennzeichnete und saubere Sanitäranlagen für Kundinnen und Kunden zur Verfügung stehen.

Details, wo und welche Tankstellen einen eingeschränkten Betrieb während des aktuellen „Lockdowns“ führen, gibt es auf www.asfinag.at oder über die kostenlose App „Unterwegs“.

30.11.2020

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